Übersicht über FAQ zum Indien E-Visum ETA

  • Wie viel Tage oder Monate Aufenthalt habe ich mit einem Indien E-Visum ETA?
    Mit einem E-Visum ETA kann man sich bis zu 30 Tagen in Indien aufhalten.
  • Indien Visum ETA


  • Kann man das E-Visum vor Ort verlängern lassen?
    Nein, leider ist das nicht möglich. Nach den 30 Tagen ist die Aufenthaltserlaubnis abgelaufen und man ist verpflichtet, das Land wieder zu verlassen.

  • Wie oft kann ich mit einem Indien E-Visum einreisen?
    Man kann mit einem E-Visum nur einmal nach Indien einreisen. Wenn mehrfache Einreisemöglichkeiten benötigt werden, müssten die Visa auf dem herkömmlichen Weg über die Visastelle beantragt werden.

  • Kann ich das Indien ETA auch für Geschäftsaufenthalte nutzen?
    Auch wenn die offizielle Bezeichnung „e-tourist visa (etv)“ heißt, kann das ETA auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden. In diesem Fall müsste bei Reisezweck „business“ angegeben werden.

  • Wie lange im Voraus muss die elektronische Einreiseerlaubnis beantragt werden?
    Die elektronische Einreiseerlaubnis muss spätestens 96 Stunden vor Einreise beantragt werden. Da es nach Ausstellung 34 Tage Gültigkeit hat, innerhalb derer eingereist werden müsste, kann das Indien ETA frühestens 34 Tage vor Einreise beantragt werden.

  • Wie schnell erhält man das E-Visum Indien?
    Das E-Visum wird innerhalb von 72 Stunden erteilt, oft erhält man es aber schon nach 24 Stunden.

  • Was muss ich noch bei Beantragung von elektronischen Visa beachten?
    Elektronische Visa können nur beantragt werden, wenn die Einreise über einen internationalen Flughafen erfolgt. Personen, die zum Beispiel auf dem Seeweg einreisen und an einer Kreuzfahrt teilnehmen, müssten Ihr Indien Visum auf dem herkömmlichen Weg über die für das jeweilige Bundesland, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt, zuständige Visastelle beantragen lassen.